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Whistleblowing

Formular für Hinweisgeber:innen

1. Allgemein

Dieses Hinweisgeber:innen-Meldesystem wurde in Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie (Whistleblower RL) sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG, in Deutschland HinSchG) eingerichtet und soll helfen, Verstöße gegen Gesetze, gegen den Verhaltenskodex der FirmenABC-Gruppe oder aber maßgebliche Regelverstöße mit Bezug zu einem FirmenABC-Unternehmen in geschützter Weise zu melden.

Ziel des HSchG (DE HinSchG) ist es, Personen, die Informationen über rechtlich fragwürdige Praktiken in ihrem beruflichen Umfeld weitergeben, vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen sowie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen zu schützen. Es gilt der Grundsatz, dass Personen aufgrund der Abgabe eines Hinweises im beruflichen Kontext keine Nachteile entstehen dürfen.

2. Welche Verstöße können gemeldet werden?

  1. Rechtswidriges Verhalten
  2. Rechtsmissbrauch
  3. Betrug
  4. Korruption
  5. Bestechung
  6. Vorteilsannahme
  7. Vorteilszuwendung (zur Beeinflussung)
  8. Gefährdung der öffentlichen Gesundheit
  9. Sonstiges

3. Wer kann melden?

  1. Mitarbeiter:innen
  2. ehemalige Mitarbeiter:innen
  3. Lieferant:innen
  4. Geschäfts- oder Kooperationspartner:innen
  5. Gesellschafter:innen
  6. Anteilseigner:in

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular weder für User:innen des Portals noch für Kund:innen vorgesehen ist.

4. Was ist Whistleblowing nicht?

Berichte über persönliche Missstände wie Belästigung oder Mobbing, zwischenmenschliche Konflikte und dahingehende Beschwerden fallen nicht unter den Schutz von Hinweisgeber:innen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalbereich.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Hinweisbox ebenfalls nicht zur Einmeldung von Datenschutzverstößen dient. Bei Hinweisen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an die im Impressum veröffentlichte zuständige Person.

5. Wie läuft eine Meldung ab?

Nachdem Sie auf den Link „Meldung einreichen“ geklickt haben, müssen Sie zuerst das betroffene Unternehmen auswählen und Ihre Beziehung zum Unternehmen bekannt geben. Danach werden Sie gefragt, welchen Verstoß Sie konkret melden möchten.

Es folgt ein Freitextfeld für Ihre Mitteilung sowie die Möglichkeit, eine Datei zu übermitteln. Anschließend ersuchen wir um Mitteilung Ihrer Kontaktdaten, wobei die E-Mail-Adresse kein Pflichtfeld darstellt, um die Möglichkeit eines anonymen Hinweises zu eröffnen.

Bitte beachten Sie jedoch, wie in Punkt 6 erläutert, dass in diesem Fall keine Rückmeldung erfolgen kann. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, erhalten Sie innerhalb einer Woche eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Eine Überprüfung erfolgt binnen weiterer drei Monate. Bei Angabe Ihrer Kontaktdaten erhalten Sie anschließend das Ergebnis der Bearbeitung.

6. Wann erhalte ich eine Rückmeldung?

Der Schutz der Hinweisgeber:in hat für uns oberste Priorität. Sollten Sie sich dazu entscheiden, einen vertraulichen, jedoch nicht anonymen Hinweis zu übermitteln, erhalten Sie innerhalb angemessener Frist eine Rückmeldung.

Wenn Sie Ihren Namen nicht offenlegen möchten, können Sie ein Pseudonym verwenden und eine separate E-Mail-Adresse angeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt, um dennoch eine Rückmeldung zu erhalten.

Sofern Sie einen anonymen Hinweis ohne Angabe jeglicher Kontaktdaten übermitteln, ist eine Eingangsbestätigung oder Rückmeldung leider nicht möglich.

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Telefon-Nr.: +49 1788 826422

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