Whistleblowing
Formular für Hinweisgeber:innen
1. Allgemein
Dieses Hinweisgeber:innen-Meldesystem wurde in Umsetzung der europäischen
Whistleblower-Richtlinie (Whistleblower RL) sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz
(HSchG, in Deutschland HinSchG) eingerichtet und soll helfen, Verstöße gegen
Gesetze, gegen den Verhaltenskodex der FirmenABC-Gruppe oder aber maßgebliche
Regelverstöße mit Bezug zu einem FirmenABC-Unternehmen in geschützter Weise zu melden.
Ziel des HSchG (DE HinSchG) ist es, Personen, die Informationen über rechtlich
fragwürdige Praktiken in ihrem beruflichen Umfeld weitergeben, vor Repressalien
am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen sowie existenzbedrohenden
Gerichtsprozessen zu schützen. Es gilt der Grundsatz, dass Personen aufgrund
der Abgabe eines Hinweises im beruflichen Kontext keine Nachteile entstehen dürfen.
2. Welche Verstöße können gemeldet werden?
- Rechtswidriges Verhalten
- Rechtsmissbrauch
- Betrug
- Korruption
- Bestechung
- Vorteilsannahme
- Vorteilszuwendung (zur Beeinflussung)
- Gefährdung der öffentlichen Gesundheit
- Sonstiges
3. Wer kann melden?
- Mitarbeiter:innen
- ehemalige Mitarbeiter:innen
- Lieferant:innen
- Geschäfts- oder Kooperationspartner:innen
- Gesellschafter:innen
- Anteilseigner:in
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular weder für User:innen des Portals noch für Kund:innen vorgesehen ist.
4. Was ist Whistleblowing nicht?
Berichte über persönliche Missstände wie Belästigung oder Mobbing,
zwischenmenschliche Konflikte und dahingehende Beschwerden fallen nicht
unter den Schutz von Hinweisgeber:innen. In diesem Fall wenden Sie sich
bitte an Ihren zuständigen Personalbereich.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Hinweisbox ebenfalls nicht zur Einmeldung
von Datenschutzverstößen dient. Bei Hinweisen zum Thema Datenschutz wenden
Sie sich bitte an die im Impressum veröffentlichte zuständige Person.
5. Wie läuft eine Meldung ab?
Nachdem Sie auf den Link „Meldung einreichen“ geklickt haben, müssen Sie
zuerst das betroffene Unternehmen auswählen und Ihre Beziehung zum Unternehmen
bekannt geben. Danach werden Sie gefragt, welchen Verstoß Sie konkret melden möchten.
Es folgt ein Freitextfeld für Ihre Mitteilung sowie die Möglichkeit, eine Datei
zu übermitteln. Anschließend ersuchen wir um Mitteilung Ihrer Kontaktdaten, wobei
die E-Mail-Adresse kein Pflichtfeld darstellt, um die Möglichkeit eines anonymen
Hinweises zu eröffnen.
Bitte beachten Sie jedoch, wie in Punkt 6 erläutert, dass in diesem Fall keine
Rückmeldung erfolgen kann. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, erhalten
Sie innerhalb einer Woche eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Eine
Überprüfung erfolgt binnen weiterer drei Monate. Bei Angabe Ihrer Kontaktdaten
erhalten Sie anschließend das Ergebnis der Bearbeitung.
6. Wann erhalte ich eine Rückmeldung?
Der Schutz der Hinweisgeber:in hat für uns oberste Priorität. Sollten Sie sich
dazu entscheiden, einen vertraulichen, jedoch nicht anonymen Hinweis zu übermitteln,
erhalten Sie innerhalb angemessener Frist eine Rückmeldung.
Wenn Sie Ihren Namen nicht offenlegen möchten, können Sie ein Pseudonym verwenden
und eine separate E-Mail-Adresse angeben, die keine Rückschlüsse auf Ihre Person
zulässt, um dennoch eine Rückmeldung zu erhalten.
Sofern Sie einen anonymen Hinweis ohne Angabe jeglicher Kontaktdaten übermitteln,
ist eine Eingangsbestätigung oder Rückmeldung leider nicht möglich.